Das Musikbusiness - Fakten, Hintergründen und Möglichkeiten zum Thema Musikproduktion und -publikation

von: Andy Stamm, Leandro Lee

Leeloop, 2018

ISBN: 9783963619229 , 379 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 29,99 EUR

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Das Musikbusiness - Fakten, Hintergründen und Möglichkeiten zum Thema Musikproduktion und -publikation


 

Musik gratis downloaden, wie geht das überhaupt?


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Internet gratis zu Musik zu kommen. Im Folgenden eine Übersicht über die wichtigsten:

index of:
Die immer noch einfachste und effizienteste Art, Musikdateien auf dem Netz zu finden, ist Google. Zwar finden sich selten bis nie die gewünschten Dateien mit der normalen Suche, aber es gibt einen Trick:

Anstelle von zum Beispiel «Metallica Load MP3» gibt man in der Suchzeile ein «index of: Metallica Load MP3». Was passiert? Der Befehl «index of:» durchsucht Internetserver nicht nur nach Homepages und deren Inhalt, sondern auch die Ordnerstrukturen der Server selbst, wo die ganzen Dateien lagern. Hat also irgendjemand irgendwo MP3-Dateien online und das Server-Verzeichnis indiziert und aber nicht geschützt, werden sie auch von Google gefunden. Meistens findet man so relativ rasch das Gewünschte, vor allem natürlich bei populären Songs. Oft landet man auch gleich in der gesamten Musikbibliothek einer Person und kann sich nach Herzenslust umsehen und bedienen. Der Vorteil: schnell, eindeutige Namen, und meistens hervorragende Qualität, da meistens direkt von der CD gerippt mit iTunes oder ähnlichem.

In teils anderen Ländern ist diese Methode jedoch illegal, da man sich ja bewusst und aktiv die Songs herunterlädt.

YouTube
Online-Video bedeutet auch Online-Musik. Dies sollte man sich bewusst sein, auch wenn auf YouTube nur das Video im Browser abgespielt wird. Ein hinaufgeladener Musikclip ist also auch keine Art, das Musik-Uploaden zu umgehen, sondern genau gleich strafbar. Und wer seine Songs nicht gratis veröffentlichen möchte, aber dennoch einen Videoclip im Internet zeigt, sollte wissen, dass er ersteres mit diesem Schritt gleichzeitig trotzdem getan hat.

Eine Videodatei besteht immer aus der Videospur und der Tonspur, dies war schon bei VHS so und ist auch bei einem MP4-Film nicht anders. Mit geeigneten Mitteln lassen sich diese Audiospuren bequem extrahieren und als separates MP3 abspeichern, selbst wenn nirgendwo «Datei speichern unter» erscheint.

Dazu gibts diverse Software. Eine sehr gute, kostenlose und registrationsfreie Variante ist die folgende: Nutzt man den Firefox-Browser, kann man Gratis-AddOn’s wie «DownloadHelper» installieren. Mit diesem können einzelne oder auch sämtliche Mediendateien, die in einer Homepage eingebunden sind, mit einem Klick heruntergeladen werden. Dann benötigt man nur noch ein Shareware-Progrämmli wie «AoA Audio Extractor», welches ebenfalls gratis heruntergeladen werden kann. Die Filmdatei in das Programm ziehen, und schwupps, hat man eine saubere MP3-Datei des Songs. Beide Programme sind innert zehn Minuten gefunden, heruntergeladen und auf dem PC installiert. Der Job des Downloads und des Extrahierens ist dann in wenigen Sekunden erledigt. Der grösste Aufwand besteht eigentlich darin, auf YouTube jeweils die Clips mit der guten Soundqualität zu finden.

Es gibt noch einige weitere solcher Plugins und Hilfsprogramme für verschiedene Browser und Systeme, auch solche, die das MP3 gleich direkt extrahieren. Einfach mal googlen. Das funktioniert nicht nur bei YouTube, sondern auf sämtlichen Videoportalen. Alles, was irgendwie auf dem eigenen Computer angezeigt und abgespielt werden kann, kann mit irgendeiner Software auch abgespeichert werden.

Und natürlich funktioniert das auch auf Musikdatenbankseiten wie soundcloud, wo so gleich das originale MP3 heruntergeladen werden kann.

Internetradios
Und alles, was über die Computerböxli abgespielt werden kann, kann auch verlustfrei aufgenommen werden. Dazu installiert man das Gratisprogramm «Audacity», mit dem man direkt quasi den Ausgang der Audiokarte zum Eingang machen und alles aufnehmen kann, was man gerade hört. Dann als MP3-Datei oder in einem anderen Format abspeichern, fertig.

Dies ist zum Beispiel nötig, wenn man von einem der Tausenden Internetradios aufnehmen möchte. Diese «streamen» die Daten, bieten also keine ganze und einzelne Datei an, sondern einen Datenstrom, der in Echtzeit vertrieben wird. So kann man also einen ganzen Mix direkt aufnehmen. Oder sich dann später den gewünschten Song herausschneiden. Natürlich gibt es auch Software, die direkt den Datenstrom aufzeichnet, ohne erst über die Soundkarte zu gehen.

Wem das alles zu mühsam ist: es gibt auch Progrämmli, die all die Radiostationen fortlaufend durchsuchen, ob gerade der gewünschte Song abgespielt wird. Sobald dies der Fall ist, nimmt das Programm den Datenstrom auf und speichert den Song dann als einzelne Datei. Und es gibt andere, die nehmen gleich den gesamten Stream auf und extrahieren und benennen alle Songs automatisch. Quasi eine ganze Musikbibliothek mit nur einem Klick. Einfacher gehts nun wirklich nicht.

Legal oder illegal?
Diese beiden Methoden, YouTube und Internetradios, können nur bedingt als illegal gewertet werden, da das Audiosignal ja auf dem Computer abgespielt und quasi nur «aufgenommen» wird. Für das Entrichten der Urheberrechte sind die Betreiber verantwortlich. Das ist also eigentlich nichts anderes, als wir früher mit den Kassetten gemacht hatten, indem wir vom Radio aufgenommen hatten. Ob das in anderen Ländern jedoch juristisch tatsächlich so ausgelegt wird, ist eine andere Frage. In der Schweiz ist das alles natürlich komplett legal.

Die folgende Variante ist eher nicht zu empfehlen:
Sharing-Netzwerke, auch «Peer-to-peer-Netzwerke» genannt. Ebenfalls ein Schlagwort in diesem Zusammenhang: BitTorrent-Server. Diese Systeme bauen auf dem Prinzip auf, dass nirgendwo die Datei auf einem Server als Ganzes angeboten wird, sondern im Idealfall von Hunderten von Servern gleichzeitig, aber nur jeweils zu einem kleinen Teil, dafür überall auf der Welt verteilt. Die Download-Funktion sammelt dann stückchenweise alle Bytes wie Puzzleteile und setzt sie beim Enduser zusammen. Diese Methode wurde unter anderem auch dadurch populär, weil so die Upload-Rechte umgehen werden konnten, da ja niemand das Stück als Ganzes anbietet, und so auch die juristische Verfolgung deutlich erschwert wurde. Eines der ersten Musik-Sharing-Netzwerke dieser Art war das berühmt-berüchtigte «Napster», inzwischen gibt es natürlich Dutzende solcher Netzwerke.

Weshalb nicht zu empfehlen? Zum einen ist das Auffinden guter Qualität hier ein wenig Glückssache. Es gibt zwar sehr gute Suchfunktionen, die einen schnell den gewünschten Song finden lassen. Doch gerade bei einem populären Stück werden Dutzende Einträge aufgelistet. Natürlich gibt es ein Qualitätsranking, aber um sich von der wirklichen Qualität überzeugen zu können, muss der ganze Song erst heruntergeladen werden.

Zweitens: bei populärer Musik nicht so ein Problem, kann das Downloaden spezieller Stücke hingegen ganz schön auf sich warten lassen. Denn prinzipbedingt muss eine gewisse Anzahl Server den Song online haben, damit er «zusammengesetzt» werden kann. Je mehr Server, je schneller. Doch bei nicht so weit verbreiteten Daten kann das bei einem Song schnell mal einige Minuten dauern, bei Filmen sogar einige Stunden. Wobei dann nicht garantiert ist, dass der Download bis zum Schluss durchhält; eventuell wird er mangels Serverantworten sogar abgebrochen.

Drittens, und wichtigstens: Sehr viele benutzerfreundliche Sharing-Programme, die man im Internet findet, installieren neben dem Programm und dem Download-Ordner auch automatisch einen Upload-Ordner, wo alles, was man heruntergeladen hat, gleich auch wieder zur Verfügung gestellt wird. Gewisse machen das Uploaden sogar zur Voraussetzung. Dadurch macht man sich aber strafbar (auch in der Schweiz!). Die Funktion kann zwar abgestellt oder der Ordner gelöscht werden; nur, welcher normale Benutzer weiss das schon...

Es gibt aber auch professionelle, sehr gut funktionierende Nutzungen von Peer-to-peer-Netzwerken, die nichts mit umstrittenen Musikdown- und uploads zu tun haben. Software-Hersteller und -Plattformen zum Beispiel bieten heutzutage ihre Programme und Daten teilweise über mehrere Server verteilt an.

Gibt es einen Grund, Musik online regulär zu kaufen?
Ja. Es ist einfacher. Man klickt, zahlt und hat somit nach Sekunden das «originale», offizielle MP3 auf seinem Player. Das Suchen, Prüfen und allfällige Extrahieren entfällt. Durch die Promotionsleistungen (= Werbung) der Labels und Shops muss man sich nicht einmal zeitaufwändig informieren, was denn gerade angesagt ist und dem allgemein verbreiteten Geschmack entspricht. Das ist angenehm, und entspricht auch nichts weiter als dem ganz normalen Konsumentenwunsch. Wer Musik online kauft, bezahlt hauptsächlich für den Service. Seit die Onlineshops den integrierten Kopierschutz aufgehoben haben, darf man sich das Gekaufte zudem sogar nach Belieben anhören.

Und auch wenn die Musiker von dem Kaufbetrag nur wenige Rappen erhalten, hat man sie so dennoch im offiziellen Ranking der Bestenlisten und somit ein wenig auf ihrem Weg zum Erfolg unterstützt.

Schutz von Musik – Wer hats geschrieben?


Wir haben es ja schon gehört: Die Musikindustrie siehts nicht gern, wenn Songs ungekauft heruntergeladen werden, was sie selbst als «rauben» bezeichnet. Diesbezüglich sollte aber auch mal vor der eigenen Türe gewischt werden. Man muss nicht einmal genau hinschauen, um zu merken, dass das «Klauen» auch auf der Musiker- und Produzentenseite weit verbreitet, ja oft sogar fester Bestandteil ist.

Es lässt sich insgesamt feststellen, dass gerade bei den Major-Labels echte Kreativität nur einen kleinen Teil ausmacht. Alles andere wird kopiert, inspiriert durch, gesampelt, nachgespielt, geklaut, gecovert, unter anderem Namen...